Montag, 9. Januar 2012

Freiheitskämpfer

„Die Freiheit von Information und Wissensarchitekturen, billige oder kostenfreie öffentliche Daseinsvorsorge sowie die gezielte Förderung sozialer Infrastrukturen befördern eine gesellschaftliche Produktivität in Formen freier Kooperation, deren Rückfluss in gemeinschaftlich freie Nutzung garantiert ist.“ Das meint jemand vom „Infoladen Moskito“; so nämlich sehe die „Alternative zum Ökoimperialismus“ aus.[1]
Nun weiß ich leider nicht, was Wissensarchitekturen sind. Es hört sich aber nicht gut an und es wäre vielleicht gut, wenn wir von ihnen frei blieben. Aber die Freiheit von Information zu fordern scheint mir doch sehr bedenklich. Der Moskitoladen oder wenigstens der Autor jenes Artikels hofft auf eine rot-rot-grüne Koalition. Er scheint also dem politischen Lager anzugehören, das sich in der Tradition der demokratischen Aufklärung sieht, und in dieser ist man doch eher dafür gewesen, daß die Informationen frei zu jedem fließen dürfen und keiner von ihnen frei bleibt.
Allerdings gibt es unter den politischen Kräften, die man in der rot-rot-grünen Koalition vereinigen möchte, auch manche, die damals – die Älteren unter Ihnen werden sich erinnern – für die schöne Institution des „Tals der Ahnungslosen“ gesorgt haben. Das war die Gegend um Dresden, in der konnte man kein Westfernsehen empfangen. Die Forderung nach Freiheit von Information war damit weitgehend erfüllt.
In diesem Fall scheint das zunächst etwas erstaunlich anmutende Anliegen also eine einleuchtende Erklärung zu finden. Anders ist es in dem folgenden: Die „Arbeitsgemeinschaft Zukunft e.V.“ fordert in ihrer Stellungnahme zur "Verordnung zum Schutz von zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder Sendefunkgeräten (VSiFunk)" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit: „Die Freiheit von Information und wissenschaftlicher Betätigung muss gewährleistet bleiben.“ Und das begründet sie „mit dem besonderen Schutz durch Artikel 5 GG, unter dem der Amateurfunkdienst steht.“[2] Ich glaube ja gern, daß der Amateurfunkdienst unter dem besonderen Schutz eines Artikels des Grundgesetzes steht. Aber daß das Grundgesetz uns von Informationen freihalten, uns vor ihnen schützen möchte, mag ich nicht glauben. Und die Freiheit von wissenschaftlicher Betätigung scheint mir ohnehin nicht bedroht. Seit der Einführung der Bachelor-Studiengänge ist der Genuß dieser Freiheit den meisten Studenten garantiert.

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