Montag, 2. Januar 2012

Gegenüber der Umwelt

Der Schutz gegenüber Blitzen wird unter dem Begriff Blitzschutz behandelt.“[1]
Daß man sich gegenüber von Blitzen befindet, kommt eigentlich kaum vor. Die kommen so gut wie immer von oben. Und wenn es doch einmal der Fall sein sollte: Wovor soll man denn geschützt werden, wenn man einem Blitz gegenübersteht? Vor dem Regen? Vor Erkältung? Vielleicht sogar vor dem Blitz selber? Wikipedia sollte sich etwas deutlicher ausdrücken.
Aber beim Blitz ist es ja immerhin möglich, daß man ihn sich gegenüber hat. Immer wieder hört man Geschichten von Leuten, die plötzlich einem Kugelblitz vor sich sahen, auch wenn andere behaupten, das seien nichts als Märchen. Ganz unmöglich ist aber, was uns der bekannte Umweltaktivist und -journalist Franz Alt weismachen will: „Wir leben verantwortungslos gegenüber der Umwelt“.[2] Verehrter Herr Alt: Wenn es etwas gibt, dem man auf gar keinen Fall gegenüberstehen oder -leben kann, dann ist es die Umwelt. Was immer man tut, wohin man auch fliehen mag: Man ist immer mitten in ihr drin. 
Doch nicht nur gegenüber der Umwelt, auch gegenüber der künftigen Generation und gegenüber uns selbst sollen wir nicht leben, meint Herr Alt. Gegenüber der künftigen Generation ginge das schon. Auf dem Bauernhof war das früher üblich: Die Alten wohnten der aus ihrer Perspektive künftigen Generation gegenüber in einem Austragshäusl, wie man das in Bayern nannte. Uns selbst gegenüber zu leben ist zumindest im Zustand der Schizophrenie nicht ausgeschlossen. Man soll halt dort, d. h. gegenüber, also da drüben nicht verantwortungslos leben, wird Herr Alt meinen. Nur: wofür hat man Verantwortung, und vor wem? Das verrät er uns nicht. Jedenfalls hat man Verantwortung z. B. für seine Familie und vor Gott und dem König, aber nicht gegenüber diesen.


[2] Kundenmagazin der Stadtwerke Freising 1/2010.

4 Kommentare:

Stephanus hat gesagt…

„Der Schutz gegenüber Blitzen (...) - Schutz gegenüber Ideenblitzen...!

Anonym hat gesagt…

"Gegenüber" ist eben nicht nur eine lokale Präposition oder ein Adverb zur Ortsbestimmung. Das Wort wird im Deutschen auch als modale Präposition verwendet und bedeutet dann "in Bezug auf" oder "im Gegensatz zu".

Die Verbindung "Verantwortung gegenüber jemandem/etwas" ist fest in der deutschen Standardsprache verankert, wird in nicht wenigen Gesetzestexten verwendet und findet sich tausendfach in der deutschen Literatur.

Sie muss Ihnen, Herr Terpl, nicht gefallen, aber sie ist ganz sicher kein stilistischer Fehlgriff oder gar ungrammatisch.

Ludwig Trepl hat gesagt…

@ Anonym hat gesagt


„Sie muss Ihnen, Herr Terpl, nicht gefallen, aber sie ist ganz sicher kein stilistischer Fehlgriff ...“
Es ist eine metaphorische Sprechweise, und darum ist sie dann ein „stilistischer Fehlgriff“, wenn das damit evozierte Bild allzu komisch wird, so wie bei der „massiven Lücke“ (http://deutsche-sprak.blogspot.com/2011/01/massive-locher.html); da hilft es gar nichts, wenn man darauf verweist, daß „massiv“ auch in einer Weise definiert wird, die es erlaubt, z. B. von „massiven Angriffen“ zu reden.

"Verantwortung gegenüber" (ohne Umwelt) allerdings, da gebe ich Ihnen Recht, ist davon nicht betroffen. Ich glaube aber, daß es unpräzise ist, und daß das die Unterscheidung von "Verantwortung für" und "Verantwortung vor" zeigt. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht.

Ludwig Trepl hat gesagt…

„Aber ganz sicher bin ich mir da nicht“, schrieb ich eben. Jetzt bin ich mir etwas sicherer. Es gibt einen Unterschied, den die Sprache kennt und der den Sprechern und den nicht wenigen Verfassern von Gesetzestexten und den zitierten Tausenden von Literaten unbekannt scheint. Man sieht ihn, wenn man den Begriff Verantwortung einem anderen Grundbegriff der Ethik gegenüberstellt.

Klassisch ist die Unterscheidung von Pflichten, die man gegen andere oder sich selbst hat (so schrieb Kant, heutige Kommentatoren schreiben „gegenüber“, das könnte man zur Not stehen lassen, auch wenn’s knirscht) und Pflichten, die man im Hinblick auf etwas hat (Kant schrieb „in Ansehung von“). Man hat nicht Pflichten für jemanden oder etwas. Verantwortung aber hat man für jemanden oder etwas und vor einer Instanz, die einen zur Verantwortung verpflichtet. „Pflichten gegen“ beziehen sich auf einen Verpflichtungspartner, zu dem der Verpflichtete in einem symmetrischen Verpflichtungsverhältnis steht, bei Pflichten „in Ansehung von“, d. h. für die Verantwortung, ist das Verhältnis asymmetrisch: Verantwortung hat man für etwas oder jemanden, das/der selbst keine Verpflichtung eingehen kann.

Dieser fundamentale Unterschied ist in dem Unterschied zwischen „gegen“ und „für“/„vor“ enthalten. Ob die Standardsprache ihn bemerkt oder nicht, ist unerheblich, denn dieser Begriff bezieht sich nur darauf, wie gesprochen wird, nicht wie gesprochen werden sollte. Das glauben nur solche Linguisten, die meinen, man solle so sprechen, wie (mehrheitlich) gesprochen wird oder wie es im Duden steht, Linguisten also, die keinen oder nur einen der Sache ganz unangemessenen Begriff (einen empiristischen verbunden mit einem konventionalistischen) vom Verhältnis des Deskriptiven und des Normativen im Hinblick auf die Sprache haben.