Montag, 22. Oktober 2012

Geistiger Leerstand


Die Rechtschreibreformkommission wollte zwischen 1996 und 2004, daß man statt „leerstehen“ „leer stehen“ schreiben soll. Seit 2004 meint sie, es wäre egal, wenn man statt des einen das andere schreibt. Da irrt sie. Es gibt so manchen, der nicht mehr stehen kann, wenn er voll ist; ist er dies nicht, ist er also leer, steht er wie eine Eins. Das klingt zwar etwas bemüht, aber man sieht daran, daß „leer stehen“ und „leerstehen“ sehr verschiedene Bedeutungen haben. Ein Haus kann leerstehen. Es kann aber auch leer stehen; allzu voll dagegen kracht es zusammen. Eine Wohnung kann leerstehen. Aber kann sie auch leer stehen, d. h. kann eine Wohnung stehen?

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