Dienstag, 16. April 2013

Hilfeverläufe mit einbeziehen


„Dazu kann das Jugendamt in Absprache mit den Sorgeberechtigten und dem jungen Menschen im Prozeß der Hilfeplanung alle für die Lösung des Falles bedeutsamen Personen und Institutionen mit einbeziehen. In der Regel führt diese Arbeitsweise der Jugendämter zu erfolgreichen Hilfeverläufen... In Vertretung Zach Ministerialdirigent; Drucksache 14 / 4884 Landtag Baden-Württemberg.“[1]
Bei „Verläufe“ zuckt man schon zusammen, aber „Hilfeverläufe“ läßt einen um Hilfe schreien, die dann hoffentlich erfolgreiche Verläufe nimmt. Was kann man denn da tun? Kann man überhaupt noch etwas tun, wenn das Übel schon so weit fortgeschritten ist? – An einer anderen Stelle ist das Problem leicht zu lösen: Falls der Herr Ministerialdirigent zu Einsparungen gezwungen ist, kann ihm geholfen werden: „Mit einbeziehen“ bedeutet nichts anderes als „einbeziehen“.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

... das sind die Spuren, die die "kälte der Macht" im Sprachzentrum hinterlässt ... https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Zach