Montag, 4. November 2013

Anhängeartenwiederherstellung


„Das Schleswig-Holsteinische Artenhilfsprogramm unterstützt den Erhalt und die Wiederherstellung von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie Arten der Vogelschutz-Richtlinie und deren Habitate“.[1]
Keine Angst, ich komme nicht schon wieder mit dem Unterschied zwischen Erhalt und Erhaltung. Vielmehr möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein biotechnologisches Problem lenken: Wie mag das wohl zugehen, wenn man in Schleswig-Holstein Arten, und zwar solche der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie Arten der Vogelschutz-Richtlinie, wiederherstellt? Ist es doch bereits bei einem einzigen Exemplar einer solchen Art schwer, sich das vorzustellen!




[1] Bericht der Landesregierung. Schutzmaßnahmen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten. Drucksache 17/26  (http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0100/drucksache-17-0165.pdf)


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